Schwimmbezirk Nordwestfalen e.V.

Über uns

Der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinschaft aller schwimmsporttreibenden Vereine in Nordrhein-Westfalen. Er gliedert sich in 7 Bezirke: Mittelrhein, Aachen, Rheinwupper, Ruhrgebiet, Südwestfalen, Ostwestfalen-Lippe und Nordwestfalen.

Der Schwimmbezirk Nordwestfalen umfasst etwa den gesamten Regierungsbezirk Münster mit den Kreisen Steinfurt, Borken, Coesfeld, Recklinghausen und teilweise Warendorf, sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. Die Altkreise Ahlen und Beckum gehören nicht unserem Bezirk an, dagegen schließt die Grenze noch den Stadtteil Bockum-Hövel aus Hamm ein.

Der Schwimmbezirk Nordwestfalen vereinigt über 25 000 Mitglieder aus 68 Vereinen und ist der 4.größte Bezirk im Schwimmverband Nordrhein-Westfalen...

Mehr erfahren


Aktuelle News

Schwimmen 01.07.2023

Der DSV schlägt vor...

Offizielle Mitteilungen 30.05.2023

Meldegeld DMS Landesliga und Oberliga

Offizielle Mitteilungen 30.05.2023

Leistungszentren im Schwimmbezirk Nordwestfalen

Offizielle Mitteilungen 29.05.2023

LVT 2023

Schwimmen 28.05.2023

Infoveranstaltung Schwimmen

Schwimmen 27.05.2023

Kidscup 2023

Qualifizierung 26.05.2023

Kampfrichterlehrgang Zusatzmodul Freiwasser

Offizielle Mitteilungen 28.03.2023

Einberufung zum 76. Bezirkstages 2023

Offizielle Mitteilungen 13.03.2023

Anpassung des Regelwerks -Schwimmen

Unser Verein 12.03.2023

Schwimmabzeichentag am 21.05.2023

2023 KidsCup Ergebnisse 2. Durchgang

2023 KidsCup Ergebnisse 2. Durchgang

Zum Download stehen bereit:

Stand 2. Durchgang 

Stand nach 2. Durchgang

des Bezirks.

 

Bitte denkt daran, eure Teilnahme für den 3. Durchgang frühzeitig (spätestens 2 Wochen vor Durchführung) anzumelden. Das Zeitfenster beginnt am 01.07. und endet am 30.09.23.

Ebenfalls ist die Protokolldatei für den 3. Durchgang beigefügt.

Protokolldatei für den 3. Durchgang

Neoprenanzüge beim Freiwasserschwimmen

Der DSV hat die folgenden Neuerungen zur Verwendung von Anzügen und Neoprenanzügen beim Freiwasserschwimmen veröffentlich.

Download Neuerung

 

Der DSV schlägt vor

Ausschreibungen Schwimmen

Der DSV schlägt vor, dass bei Veranstaltungen und der Zulassung von behinderten Sportler*innen folgender Text für die Ausschreibung verwendet wird:

 

In Ausschreibungen für Wettkampfveranstaltungen innerhalb des DSV ist folgender Text zur Beschreibung der allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen für behinderte Sportler möglich: Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti-- Dopingordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV). Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes und des Nationalen Paralympischen Komitees e.V. (DBS) anzuwenden. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder von Vereinen / Startgemeinschaften, die einem dem DSV angeschlossenen Schwimmverband angehören und im Besitz der Verbandsrechte sind. Teilnahmeberechtigt sind nur die Schwimmer, die beim DSV registriert sind und die jährliche Lizenzgebühr bezahlt haben. Dies ist mit der Meldung zu versichern.

01.07.2023 N.H.

 

Nützliche Direktlinks