SMK: Änderung bei den Delfinbeinbewegung
Die Ausführung der Delfinbeinbewegung erfolgt mit dem Start vom Startblock bzw. bei der Rückenlage aus dem Wasser mit regulären Rückenstart (vgl. § 125 und § 127 WB-FT SW). Es ist dem Sportler auch erlaubt, nach dem Start eine Strecke von nicht mehr als 15m vollständig untergetaucht zu schwimmen; an diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Anschließend darf wieder vollständig untergetaucht werden. Die Hände sind nach dem Start auf der gesamten Strecke übereinander zu halten („Streamline“; keine Handbewegung erlaubt). Atmung ist erlaubt, solange die Hände übereinander bleiben. Gemessen wird die Zeit beim Durchgang der Hände bei 15m/25m. Zur weiteren Erläuterung dient folgendes Video: https://1drv.ms/f/s!AuRne5NgB0dziYNf5GlvCxeJuXDOhA
Erläuterungen zur Durchführung:
Ø Der Sportler muss bis zur 15m Markierung mindestens einmal mit dem Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben; das kann auch schon bei z.B. 10m geschehen. Es ist immer entscheidend, dass das Auftauchen vor der 15m Markierung erstmalig erfolgt.
Ø Ein Sportler darf beliebig oft abtauchen.
Ø Die Hände sind nach dem Start auf der gesamten Strecke übereinander zu halten. Das gilt auch beim Abtauchen und Auftauchen.
Die Ausschreibung des Bezirks-SMK ist bereits aktualisiert.