Schwimmbezirk Nordwestfalen e.V.
Über uns
Der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinschaft aller schwimmsporttreibenden Vereine in Nordrhein-Westfalen. Er gliedert sich in 7 Bezirke: Mittelrhein, Aachen, Rheinwupper, Ruhrgebiet, Südwestfalen, Ostwestfalen-Lippe und Nordwestfalen.
Der Schwimmbezirk Nordwestfalen umfasst etwa den gesamten Regierungsbezirk Münster mit den Kreisen Steinfurt, Borken, Coesfeld, Recklinghausen und teilweise Warendorf, sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. Die Altkreise Ahlen und Beckum gehören nicht unserem Bezirk an, dagegen schließt die Grenze noch den Stadtteil Bockum-Hövel aus Hamm ein.
Der Schwimmbezirk Nordwestfalen vereinigt über 25 000 Mitglieder aus 68 Vereinen und ist der 4.größte Bezirk im Schwimmverband Nordrhein-Westfalen...
Aktuelle News
Einladung zur Jugendvollversammlung
Einladung zur Jugendvollversammlung des Schwimmbezirk Nordwestfalen
am 22. April 2023 um 12:00Uhr
Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt
Kuhstraße 49
45701 Herten
Tagesordnung der Jugendvollversammlung
(Die Jugendabteilungen der Vereine werden durch 1 Stimme für je angefangene 100 Mitglieder -
Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre - vertreten.)
12:00 Uhr Beginn
TOP 1: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
TOP 2: Wahl der Mandatsprüfungskommission
TOP 3: Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes der Schwimmjugend und der Jugendausschussmitglieder
TOP 4: Bericht der Mandatsprüfungskommission
TOP 5: Genehmigung der Jahresrechnung des Jahres 2021
TOP 6: Antrag auf Änderung der Jugendordnung des Schwimmbezirk Nordwestfalen
TOP 7: Entlastung des Jugendvorstandes der Schwimmjugend
TOP 8: Wahlen zum Jugendvorstand der Schwimmjugend:
Wahl der Jugendwartin (für 1 Jahr)
Wahl des Jugendwartes
TOP 9: Verabschiedung des Haushaltes für das laufende Jahr
TOP 10: Beschlussfassung über vorliegende Anträge
TOP 11: Verschiedenes
TOP 12: Vergabe des Ausrichters für die nächste Jugendvollversammlung
Anträge zum Jugendtag (TOP 9) können von den Jugendabteilungen der Vereine, vom Jugendausschuss und
vom Bezirksvorstand gestellt werden. Sie sind dem Jugendwart der Schwimmjugend mindestens 4 Wochen
vor dem Jugendtag schriftlich mit Begründung zuzustellen.
Andreas Wietecki
-Jugendwart
Download Einladung / Berichtsheft
Lehrgang Auffrischung Rettungsfähigkeit
Die Ausschreibung für den Lehrgang Auffrischung Rettungsfähigkeit (entsprechend DRSA Bronze / SIlber) ist online unter Lehrgänge verfügbar.
Der Lehrgang findet am 18.06.2023 in Bottrop-Kirchhellen statt.
Kaderkriterien 2023/2024
Anmeldungen über QR Code
Kaderkriterien 2023/2024
Schwimmen
Förderkader
Landeskader
Bezirkskader
Stand: 10.02.2023
Bezirk Nordwestfalen: https://forms.office.com/e/Vv9P9efqmG
Ansprechpartner: norbert.heidenhof@sb-nw.de Norbert Heidenhof
Schwimmtechniklehrgänge „Nord“ und „Süd“ 2023/24
Münster (Nord): Lehrgangsnummer: STL 2023/24 - 1
Gladbeck (Süd): Lehrgangsnummer: STL 2023/24 - 2
Für den talentierten Nachwuchs der Jahrgänge 2012 - 2015 werden zur Schulung der Schwimmtechniken, wie auch in den Vorjahren Schwimmtechniklehrgänge angeboten. Diese Lehrgänge dienen der Vertiefung und Verfeinerung der vier Schwimmtechniken. Dafür ist es notwendig, dass die Kinder die Grobformen aller Schwimmtechniken zum Lehrgangsbeginn schon beherrschen.
Zum Lehrgangsinhalt / -ablauf:
Für die Athletik-Einheit gehen wir in die Turnhalle: Es erfolgt in der Regel ein Aufwärmprogramm mit abwechslungsreichen Dehn-, Gymnastik- und Kräftigungsaufgaben bzw. Übungen. Dadurch sollen die Beweglichkeit und die athletischen Voraussetzungen der Kinder gefördert und gefordert werden, welche für das Gelingen im Wasser Grundlage sind, und somit den Schwimmerfolg der Kinder auch langfristig begleiten. In den Athletikteil fließen immer wieder konkrete Übungen und Aufgaben aus dem Landesvielseitigkeitstest des SV NRW mit ein.
In der Schwimmhalle werden vielseitige Technikübungen mit den Kindern durchgeführt, die zu einer besseren Wasserlage verhelfen sollen. Die Kinder erhalten zahlreiche Tipps und Übungsaufgaben die sie problemlos auch in ihrem Heimatverein durchführen können. Auch im Wasser fließen zahlreiche Übungen aus dem Landesvielseitigkeitstest mit ein, wie beispielsweise das Kicken und Gleiten. Angefangen wird mit den Wechselzugschwimmarten, erst im neuen Jahr widmen wir uns dann den Gleichzugschwimmarten – anfangs dem Brust- und zuletzt dem Schmetterlingsschwimmen.
Inhaltlich baut ein Termin auf den anderen auf, daher legen wir sehr viel Wert auf eine kontinuierliche Teilnahme von Anfang an. Ein Nachrücken bzw. ein Austauschen von Teilnehmern nach Lehrgangbeginn ist daher nicht möglich. Dieser Lehrgang findet insgesamt an 15 Terminen parallel an zwei verschiedenen Orten statt.
Lehrgangsorte + Termine:
Nord: Lehrgangsnummer: STL 2023/24 - 1
Friedensschule Münster, Echelmeyerstr., von 14:00-17:00 Uhr
Termine: Start im September, die genauen Termine werden noch vor den Sommerferien für das Jahr 2023 bekanntgegeben. + 8 weitere Termine im Frühjahr 2024 (insgesamt 15 Termine), die zu Lehrgangsbeginn bekannt gegeben werden.
Süd: Lehrgangsnummer: STL 2023/24 - 2
Hallenbad Gladbeck, Bottroper Str. 33, von 14:00-17:00 Uhr oder abweichend in der Traglufthalle, Schützenstr. 110
Termine: Start im September, die genauen Termine werden noch vor den Sommerferien für das Jahr 2023 bekanntgegeben. + 8 weitere Termine im Frühjahr 2024 (insgesamt 15 Termine), die zu Lehrgangsbeginn bekannt gegeben werden
Meldeschluss: Freitag, 11.08.2023 (kurz nach den Sommerferien!!!)
Nur vollständige und fristgerechte Meldungen finden Berücksichtigung!
Meldeanschrift
Lehrgangsleitung:
Judith Wittenbrink, Beckeradstr. 14, 45897 Gelsenkirchen
Telefon.: 0177-7647229,
E-Mail: schwimmtechniklehrgang@sb-nw.de
Meldeunterlagen:
1. Anmeldebogen inkl. ausführlicher Anschriften der Teilnehmer
2. Meldegeld oder Zahlungsbeleg (siehe Zahlungshinweis!)
Unvollständige Meldungen können nicht berücksichtigt werden!!!
Meldebestätigung:
Spätestens nach Ablauf des Meldeschlusses erhalten Sie vom Sachbearbeiter Schwimmtechniklehrgänge eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldungen. Sollten Sie diese nicht spätestens am Folgetag des Meldeschlusses erhalten, informieren Sie sich bitte ob Ihre Meldungen angekommen sind.
Zahlungshinweis:
(1) Lastschrift (vereinsweise)
(2) Überweisung (vereinsweise)à bitte Überweisungsbeleg vorlegen.
Schwimmbezirk NW: IBAN: DE91 4266 1717 8721 4334 00
Verwendungszweck: „STL – Vereinsname“
Kosten:
80,00 € pro Teilnehmer für 15 Termine
Sonstiges:
Es stehen für die beiden Lehrgänge nur begrenze Kapazitäten zur Verfügung, daher werden von jedem Verein maximal 5 Teilnehmer zugelassen. Anmeldungen von mehr als 5 Kindern oder vom Alter abweichende Teilnehmer/innen sind individuell mit der Leitung abzusprechen.
Der zuständige Sachbearbeiter im Schwimmausschuss behält sich vor, bei zu hohen Meldezahlen einzelnen Teilnehmern abzusagen bzw. ganze Vereine einem andern Lehrgangsort zuzuordnen. Zu Beginn eines Lehrganges werden die Kinder durch die Lehrgangstrainer gesichtet, danach wird dann über den Verbleib im Lehrgang entschieden. Nähere Einzelheiten zu den Lehrgangsinhalten werden am ersten Lehrgangstag mitgeteilt.
Es können Fotos zur Berichterstattung auf der Homepage des Schwimmbezirks Nordwestfalen oder übergeordneten Fachverbänden veröffentlicht werden. Im Rahmen des Lehrganges können Videoauf-zeichnungen zwecks Visualisierung von Bewegungsmustern im Rahmen der Fehlerkorrektur angefertigt werden. Mit der Meldung zum Lehrgang geben Sie Ihr Einverständnis dazu. Sollte es nicht gewünscht sein, weisen Sie bitte ausdrücklich bei Lehrgangsbeginn darauf hin!
Mitbringen: Hallensportbekleidung und -schuhe, Schwimmbekleidung, Schwimmbrille, Flossen, Brett und Pullboy bzw. ein Pullkick.
Für Informationen zu den Lehrgängen steht der Sachbearbeiter
Schwimmtechniklehrgänge unter der Meldeanschrift gerne zur Verfügung.
DSV fordert höhere Wassertemperaturen in den Bädern für die Schwimmausbildung

Politik
20.01.2023 Kategorie: Schwimmen, Verband, Breiten-, Freizeit- & Gesundheitssport, Wasserspringen, Synchronschwimmen, Wasserball
Der Schwimmsport in Deutschland leidet unter der Energiekrise. Vielerorts haben Schwimmbäder ihr Angebot eingeschränkt oder die Wassertemperaturen abgesenkt. Davon betroffen sind neben tausenden Breitensportler*innen insbesondere Kinder und Jugendliche im Rahmen der Schwimmausbildung.
Schwimmen ist jedoch überlebenswichtig. Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) fordert deshalb angesichts der jüngsten Äußerungen des Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller die Kommunen und Schwimmbadbetreiber auf, auf Einsparungen in den Schwimmbädern zu verzichten und die Wassertemperaturen zumindest in den Nichtschwimmerbecken wieder anzuheben. Nur so kann eine angemessene Schwimmausbildung sichergestellt werden.
Klaus Müller hatte in dieser Woche auf dem Handelsblatt Energie-Gipfel in Berlin erklärt, er fürchte derzeit keine Gasmangellage und sei für diesen Winter optimistisch. Tatsächlich beträgt der Füllstand der bundesweiten Gasspeicher laut Bundesnetzagentur aktuell rund 90 Prozent. Das Ziel der Bundesregierung, dass am 01. Februar 2023 die Speicher immer noch zu 40 Prozent gefüllt sind, lässt sich laut Müller eigentlich nicht mehr verfehlen. Aus Sicht des DSV gibt es damit ausreichend Spielraum, um die Temperaturen in den Schwimmbädern wieder nach oben anzupassen und so Kindern zu ermöglichen, Schwimmen zu lernen.
„In den Sommermonaten machen die Freibäder und Badeseen auf, dann ist Urlaubszeit, viele Familien reisen ans Wasser. Wer bis dahin nicht schwimmen gelernt hat, ist im Sommer einer deutlich höheren Gefahr des Ertrinkens ausgesetzt, wenn er oder sie an Gewässern oder im Freibad unterwegs ist. Schwimmen zu können ist überlebenswichtig“, warnt Uwe Hermann, Vorsitzender der Deutschen Schwimmjugend. Diese vertritt alle Menschen bis 27 Jahre in allen dem DSV angeschlossenen Vereinen und setzt sich unter anderem für die Förderung des Schwimmsports von Kindern und Jugendlichen ein. Im vergangenen Jahr 2022 wurden in Deutschland allein bis Ende August schon fast so viele tödliche Badeunfälle (289) registriert wie im gesamten Jahr zuvor (299), berichtet die DLRG.
Zwei Jahre lang hat die Schwimmausbildung während der Pandemie weitgehend brachgelegen, und bereits vor Beginn der Pandemie konnten nur rund 40 Prozent der Grundschüler*innen sicher schwimmen. Nun fordert der DSV, dass die Temperaturen mindestens in den Nichtschwimmerbecken schnell angepasst werden, damit bis zum Sommer noch möglichst viele Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, schwimmen zu lernen. „Der Schwimmsport in Deutschland hat selbstverständlich die gesamtgesellschaftlichen Belastungen der vergangenen Jahre mitgetragen und auch während der Corona-Zeit versucht, mit guten Konzepten weiter Schwimmkurse anzubieten“, sagt Uwe Hermann.
„Die Energiekrise sorgt jetzt erneut für Einschränkungen. Durch die verringerten Wassertemperaturen ist es nochmal schwieriger, Kinder für einen Schwimmkurs zu gewinnen. Das kalte Wasser sorgt dafür, dass sie sich im Wasser nicht frei bewegen können und schneller auskühlen, was die Freude am Erlernen grundlegender Schwimmtechniken erschwert. Wir sind froh, dass das Thema Bäderschließungen vom Tisch ist, und wir akzeptieren auch, dass die Temperatur in den Schwimmbecken bis zu einem gewissem Grad heruntergeregelt wird, um auf diese Weise Energie zu sparen. Aber gerade in der Schwimmausbildung sind wir darauf angewiesen, dass das Wasser etwas wärmer ist, zumindest diese Becken müssen jetzt wieder normal genutzt werden können.“ Ideal seien Temperaturen von 29 bis 30 Grad. Aktuell liegen diese in vielen Bädern jedoch eher zwischen 26 und 28 Grad.
( Quelle: DSV )
Fünf Millionen Euro mehr für den NRW-Sport in 2023

Am 13. Dezember 2022 haben die Fraktionen der CDU und Grünen beschlossen, die Zuwendungen für den Sport im Haushalt 2023 um weitere 5 Millionen Euro zu erhöhen.
3 Millionen Euro mehr zur Weiterentwicklung des Aktionsplans „Schwimmen lernen in NRW“ und zur Anschaffung von Schwimm-Containern
Nach den coronabedingten Einschränkungen gibt es aktuell eine enorme Nachfrage nach Schwimmkursen. Mit den zur Verfügung stehenden Wasserflächen lässt sich die erforderliche Steigerung des Angebots von Schwimmkursen bzw. Schwimmzeiten nicht realisieren. Deshalb setzen sich die Fraktionen der CDU und Grünen für die Anschaffung von Schwimm-Containern ein. Mit Hilfe der mobilen Pools lässt sich das Angebot von Wasserflächen kurzfristig so ausbauen, dass deutlich mehr Kindern das Schwimmlernen ermöglicht wird.
Die Schwimm-Container eignen sich für einen mobilen Einsatz sowie für einen festen Standort. Mit einem Sattelzug werden die mobilen Pools, die neben einem Schwimmbecken auch mit Umkleide, Duschen und Toiletten ausgestattet sind, bedarfsorientiert in den Kommunen aufgestellt, um dort in kurzer Zeit eine hohe Zahl zusätzlicher Wassergewöhnungs- und Schwimmkurse anbieten zu können.
1 Million Euro mehr für Übungsleiter-Offensive
Ohne Personal keine zusätzlichen Schwimmangebote! Deshalb: Übungsleiteroffensive und die Ausbildung von Schwimmtrainerinnen und Schwimmtrainern! Ohne das notwendige Personal kann kein Kind angeleitet werden! Deshalb wird parallel zur Beschaffung zusätzlicher Wasserflächen die Ausbildung zusätzlicher Übungsleiterinnen und Übungsleiter angestoßen.
1 Million mehr für Bewegungsoffensive
Um den negativen Auswirkungen von Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, werden wir eine landesweite Bewegungsoffensive initiieren. Die Corona-Pandemie hat den Bewegungsmangel bei Kindern in Deutschland verschärft. Mit dem Maßnahmenpaket wollen wir Kinder in Bewegung bringen und mit Blick auf den gebundenen Ganztag ab 2026 einen Grundstein zur Entstehung nachhaltiger Partnerschaften legen.
In den letzten beiden Jahren hat der Sport aufgrund der Corona-Pandemie weitreichende Opfer bringen müssen. Sportliche Großveranstaltungen mussten abgesagt, zeitweilige Einschränkungen der sportlichen Aktivitäten und sportlichen Wettbewerbe hingenommen werden. Wir stehen an der Seite des Sports und arbeiten auch weiterhin gemeinsam mit unseren Sportvereinen und -verbänden an der Fortschreibung der Erfolgsgeschichte des Sports im Sportland Nr.1 Nordrhein-Westfalen.
Qulle: LSB NRW
Foto: LSB NRW/ Andrea Bowinkelmann
Vereinsunterstützung für den Restart und für Digitales
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
das Jahr ist noch jung, weshalb wir allen auf diesem Weg zunächst noch ein erfolgreiches und positives 2023 wünschen.
Nachdem im vergangenen Jahr leider einige negative Nachrichten die Arbeit in den Vereinen beeinträchtigt haben, startet dieses Jahr zumindest in Bezug auf die Vereinsförderung mit wahrlich positiven Entwicklungen.
Und auch wenn dieses Schreiben für den ein oder anderen trocken sein mag, bieten sich hier einige Möglichkeiten für unsere Vereine Geld für die Vereinsarbeit zu erhalten.
Ihr erhaltet diese Mail, weil ihr in der Bestandserhebung des LSB NRW als Kontakt bzw. Funktionsträger angegeben seid. Sofern die Nachricht für euch selbst nicht von Bedeutung, leitet Sie bitte an den Vereinsvorstand weiter.
Förderung digitaler Ausstattung – 30 Mio. € für den Breitensport
Computer, Monitore, Laptops, Videokonferenzsystem. All das wird von Vereinen benötigt, ist aber oft veraltet oder aus den Haushaltsmitteln nicht zu stemmen. Genau hier setzt ein aktuelles Förderprogramm des Landes NRW zur Förderung des Breitensports über 30 Mio. € (!!) an, mit dem Sportvereine Anschaffungen im Bereich Digitalisierung voll finanziert bekommen können. Die Förderung steht dem organisierten Sport nur im Jahr 2023 zur Verfügung.
Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Schwimmbäder, Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.
Da es sich hier um über die EU bereit gestellte Mittel handelt, ist schnelles und koordiniertes Handeln nötig.
Die Antragstellung der Vereine erfolgt beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund und ist ab dem 26.01.2023 möglich. An diesem Tag werden auf der Webseite des Landessportbundes die Antragsunterlagen veröffentlicht.
Zeit für die Antragstellung ist bis spätestens zum 10.03.2023. Die Bewilligung (Weiterleitungsvertrag) durch Stadt- oder Kreissportbund erfolgt bis zum 10.07.2023. Beendet sein muss die Investition bis zum 15.09.2023. Zu diesem Zeitpunkt muss auch der Verwendungsnachweis des Vereins beim Stadt- oder Kreissportbund eingegangen sein. Danach erfolgt die Auszahlung an den Verein. Der Eigenanteil erstreckt sich also maximal auf die ggfs. nötigen Kosten der Vorfinanzierung.
Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen hat das Land NRW dies für die Vereine relativ einfach gestaltet. Auch wenn die Möglichkeit der Antragstellung erst am 26.01. beginnt, könnt bzw. solltet ihr jetzt schon in die Überlegungen/Planungen einsteigen.
Der LSB hat alle relevanten Infos sowie ein Anfrageformular zum Förderprogramm auf seiner Homepage bereitgestellt. Bitte nutzt die dortigen Informationen und Möglichkeiten und seht gegenwärtig von direkten Anfragen beim LSB oder eurem Sportbund vor Ort ab. Dort ist man aktuell damit beschäftigt, das Förderverfahren für die rd. 18.000 Vereine abzubilden, was bei den kurzen Vorlauffristen eine große Herausforderung darstellt. Sobald das steht, werdet ihr auf allen Kanälen weitere Informationen erhalten.
Nutzt diese Chance, euren Verein umfassend zu digitalisieren. Eine solche Fördermöglichkeit wird es in diesem Umfang künftig wahrscheinlich nicht mehr geben.
„ReStart – Sport bewegt Deutschland“
Auch auf Bundesebene eröffnet sich aktuell eine Fördermöglichkeit für Sportvereine. Mit 25 Mio. € unterstützt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 die Vereinsarbeit. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Die zweite Säule dieses Programms richtet sich explizit an Sportvereine. Unter dem Motto „Sporttage sind Feiertage“ können 4.000 Vereine jeweils 1.000 € für Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte erhalten, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich. Die Antragsfrist läuft auch hier ab dem 26.01.2023!
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart
Ebenfalls über das Restart-Programm gefördert werden Sportvereinschecks, die von Einzelpersonen als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in Höhe von 40 € in Sportvereinen eingelöst werden können. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.
Macht euch dieses Angebot zu nutzen, um neuen Mitglieder zu gewinnen oder alte zurückzuholen. Um öffentlichkeitswirksam in eurer Region darüber berichten zu können gibt es fertige Werbemittel, Layoutvorlagen und einen Bilderpool in einer entsprechenden Toolbox des DOSB.
Wir hoffen, dass diese Unterstützung euch allen dabei hilft, eure Vereinsangebote und Vereinsarbeit noch breiter und besser aufzustellen und dieser Jahresauftakt ein gutes Omen für ein großartiges Sportjahr 2023 ist.
Wir werden euch auf unserer Homepage und in den sozialen Medien weiter über die aktuellen Entwicklungen in diesen Bereichen auf dem Laufenden halten. Bitte schaut dort regelmäßig rein.
In diesem Sinne wünschen wir allen ein schönes Wochenende und bis demnächst am Beckenrand
Claudia Heckmann Karl-Heinz Dinter
Präsidentin Vizepräsident Finanzen
Elke Struwe Frank Rabe
Vizepräsidentin Bildung Generalsekretär
30 Mio. € für den Breitensport
Schnelles Handeln ist gefragt!
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
das Jahr ist noch jung, weshalb wir allen auf diesem Weg zunächst noch ein erfolgreiches und positives 2023 wünschen.
Nachdem im vergangenen Jahr leider einige negative Nachrichten die Arbeit in den Vereinen beeinträchtigt haben, startet dieses Jahr zumindest in Bezug auf die Vereinsförderung mit wahrlich positiven Entwicklungen.
Und auch wenn dieses Schreiben für den ein oder anderen trocken sein mag, bieten sich hier einige Möglichkeiten für unsere Vereine Geld für die Vereinsarbeit zu erhalten.
Ihr erhaltet diese Mail, weil ihr in der Bestandserhebung des LSB NRW als Kontakt bzw. Funktionsträger angegeben seid. Sofern die Nachricht für euch selbst nicht von Bedeutung, leitet Sie bitte an den Vereinsvorstand weiter.
Förderung digitaler Ausstattung – 30 Mio. € für den Breitensport
Computer, Monitore, Laptops, Videokonferenzsystem. All das wird von Vereinen benötigt, ist aber oft veraltet oder aus den Haushaltsmitteln nicht zu stemmen. Genau hier setzt ein aktuelles Förderprogramm des Landes NRW zur Förderung des Breitensports über 30 Mio. € (!!) an, mit dem Sportvereine Anschaffungen im Bereich Digitalisierung voll finanziert bekommen können. Die Förderung steht dem organisierten Sport nur im Jahr 2023 zur Verfügung.
Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Schwimmbäder, Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.
Da es sich hier um über die EU bereit gestellte Mittel handelt, ist schnelles und koordiniertes Handeln nötig.
Die Antragstellung der Vereine erfolgt beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund und ist ab dem 26.01.2023 möglich. An diesem Tag werden auf der Webseite des Landessportbundes die Antragsunterlagen veröffentlicht.
Zeit für die Antragstellung ist bis spätestens zum 10.03.2023. Die Bewilligung (Weiterleitungsvertrag) durch Stadt- oder Kreissportbund erfolgt bis zum 10.07.2023. Beendet sein muss die Investition bis zum 15.09.2023. Zu diesem Zeitpunkt muss auch der Verwendungsnachweis des Vereins beim Stadt- oder Kreissportbund eingegangen sein. Danach erfolgt die Auszahlung an den Verein. Der Eigenanteil erstreckt sich also maximal auf die ggfs. nötigen Kosten der Vorfinanzierung.
Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen hat das Land NRW dies für die Vereine relativ einfach gestaltet. Auch wenn die Möglichkeit der Antragstellung erst am 26.01. beginnt, könnt bzw. solltet ihr jetzt schon in die Überlegungen/Planungen einsteigen.
Der LSB hat alle relevanten Infos sowie ein Anfrageformular zum Förderprogramm auf seiner Homepage bereitgestellt. Bitte nutzt die dortigen Informationen und Möglichkeiten und seht gegenwärtig von direkten Anfragen beim LSB oder eurem Sportbund vor Ort ab. Dort ist man aktuell damit beschäftigt, das Förderverfahren für die rd. 18.000 Vereine abzubilden, was bei den kurzen Vorlauffristen eine große Herausforderung darstellt. Sobald das steht, werdet ihr auf allen Kanälen weitere Informationen erhalten.
Nutzt diese Chance, euren Verein umfassend zu digitalisieren. Eine solche Fördermöglichkeit wird es in diesem Umfang künftig wahrscheinlich nicht mehr geben.
„ReStart – Sport bewegt Deutschland“
Auch auf Bundesebene eröffnet sich aktuell eine Fördermöglichkeit für Sportvereine. Mit 25 Mio. € unterstützt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 die Vereinsarbeit. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Die zweite Säule dieses Programms richtet sich explizit an Sportvereine. Unter dem Motto „Sporttage sind Feiertage“ können 4.000 Vereine jeweils 1.000 € für Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte erhalten, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich. Die Antragsfrist läuft auch hier ab dem 26.01.2023!
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart
Ebenfalls über das Restart-Programm gefördert werden Sportvereinschecks, die von Einzelpersonen als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in Höhe von 40 € in Sportvereinen eingelöst werden können. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.
Macht euch dieses Angebot zu nutzen, um neuen Mitglieder zu gewinnen oder alte zurückzuholen. Um öffentlichkeitswirksam in eurer Region darüber berichten zu können gibt es fertige Werbemittel, Layoutvorlagen und einen Bilderpool in einer entsprechenden Toolbox des DOSB.
Wir hoffen, dass diese Unterstützung euch allen dabei hilft, eure Vereinsangebote und Vereinsarbeit noch breiter und besser aufzustellen und dieser Jahresauftakt ein gutes Omen für ein großartiges Sportjahr 2023 ist.
Wir werden euch auf unserer Homepage und in den sozialen Medien weiter über die aktuellen Entwicklungen in diesen Bereichen auf dem Laufenden halten. Bitte schaut dort regelmäßig rein.
In diesem Sinne wünschen wir allen ein schönes Wochenende und bis demnächst am Beckenrand
Claudia Heckmann Karl-Heinz Dinter
Präsidentin Vizepräsident Finanzen
Elke Struwe Frank Rabe
Vizepräsidentin Bildung Generalsekretär
Bleiben Sie zuversichtlich!
Frank Rabe
Generalsekretär
Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)
Ausschreibungsheft
Das Ausschreibungsheft 2023 ist ONLINE.
Das Ausschreibungsheft wird ständig aktualisiert und veröffentlicht.
(U.M.)
2023 KidsCup Ergebnisse 2. Durchgang
2023 KidsCup Ergebnisse 2. Durchgang
Zum Download stehen bereit:
des Bezirks.
Bitte denkt daran, eure Teilnahme für den 3. Durchgang frühzeitig (spätestens 2 Wochen vor Durchführung) anzumelden. Das Zeitfenster beginnt am 01.07. und endet am 30.09.23.
Ebenfalls ist die Protokolldatei für den 3. Durchgang beigefügt.
Neoprenanzüge beim Freiwasserschwimmen
Der DSV hat die folgenden Neuerungen zur Verwendung von Anzügen und Neoprenanzügen beim Freiwasserschwimmen veröffentlich.
Der DSV schlägt vor
Ausschreibungen Schwimmen
Der DSV schlägt vor, dass bei Veranstaltungen und der Zulassung von behinderten Sportler*innen folgender Text für die Ausschreibung verwendet wird:
In Ausschreibungen für Wettkampfveranstaltungen innerhalb des DSV ist folgender Text zur Beschreibung der allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen für behinderte Sportler möglich: Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti-- Dopingordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV). Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes und des Nationalen Paralympischen Komitees e.V. (DBS) anzuwenden. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder von Vereinen / Startgemeinschaften, die einem dem DSV angeschlossenen Schwimmverband angehören und im Besitz der Verbandsrechte sind. Teilnahmeberechtigt sind nur die Schwimmer, die beim DSV registriert sind und die jährliche Lizenzgebühr bezahlt haben. Dies ist mit der Meldung zu versichern.
01.07.2023 N.H.

Ihre jüngsten sollen Schwimmen lernen, aber Sie wissen nicht wie, wo und wann? Kein Problem - hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Ihr Verein spielt mit dem Gedanken Mitglied im Schwimmbezirk Nordwestfalen e. V. zu werden? Klasse! Hier gibt es die ersten Informationen.

Trainer*in oder Schwimmlehrer*in? Lizenz oder Zertifikat? Das 1x1 unseres Qualifizierungsangebots stellen wir Ihnen hier vor.