- Der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen kann Mitgliedern von Schwimmvereinen und -abteilungen für ihre besonderen Verdienste um die Förderung des Schwimmsports - in Ausnahmefällen auch Nichtmitgliedern - folgende Auszeichnungen verleihen:
- Silberne Ehrennadel
- Goldene Ehrennadel
- Silberne Ehrenplakette
- Goldene Ehrenplakette
Bei der Verleihung sind die Verdienste zu gewichten.
- Schwimmern (§ 3 Wettkampfbestimmungen) kann für besondere sportliche Erfolge die Silberne und Goldene Sportehrennadel verliehen werden.
- Antragsberechtigt sind Präsidiumsmitglieder, Ehrenmitglieder, Bezirksvorstände und Mitgliedsvereine. Anträge von Vereinen sind über die Bezirksvorstände an das Präsidium zu richten. Die Anträge sind schriftlich zu stellen und zu begründen.
- Über die Verleihung der Silbernen Ehrennadel bzw. der Silbernen Sportehrennadel entscheidet der Präsident, über die Verleihung der übrigen Auszeichnungen entscheidet das Präsidium.
Duisburg, 29. September 1999