Schwimmbezirk Nordwestfalen e.V.
Über uns
Der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinschaft aller schwimmsporttreibenden Vereine in Nordrhein-Westfalen. Er gliedert sich in 7 Bezirke: Mittelrhein, Aachen, Rheinwupper, Ruhrgebiet, Südwestfalen, Ostwestfalen-Lippe und Nordwestfalen.
Der Schwimmbezirk Nordwestfalen umfasst etwa den gesamten Regierungsbezirk Münster mit den Kreisen Steinfurt, Borken, Coesfeld, Recklinghausen und teilweise Warendorf, sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. Die Altkreise Ahlen und Beckum gehören nicht unserem Bezirk an, dagegen schließt die Grenze noch den Stadtteil Bockum-Hövel aus Hamm ein.
Der Schwimmbezirk Nordwestfalen vereinigt über 25 000 Mitglieder aus 68 Vereinen und ist der 4.größte Bezirk im Schwimmverband Nordrhein-Westfalen...
Berichtsheft Bezirkstag 2025
Das Berichtsheft für den Bezirkstag 2025 steht hier zum Download bereit.
Einberufung zum 78. Bezirkstages 2025
Aktuelle News
Fünf Millionen Euro mehr für den NRW-Sport in 2023

Am 13. Dezember 2022 haben die Fraktionen der CDU und Grünen beschlossen, die Zuwendungen für den Sport im Haushalt 2023 um weitere 5 Millionen Euro zu erhöhen.
3 Millionen Euro mehr zur Weiterentwicklung des Aktionsplans „Schwimmen lernen in NRW“ und zur Anschaffung von Schwimm-Containern
Nach den coronabedingten Einschränkungen gibt es aktuell eine enorme Nachfrage nach Schwimmkursen. Mit den zur Verfügung stehenden Wasserflächen lässt sich die erforderliche Steigerung des Angebots von Schwimmkursen bzw. Schwimmzeiten nicht realisieren. Deshalb setzen sich die Fraktionen der CDU und Grünen für die Anschaffung von Schwimm-Containern ein. Mit Hilfe der mobilen Pools lässt sich das Angebot von Wasserflächen kurzfristig so ausbauen, dass deutlich mehr Kindern das Schwimmlernen ermöglicht wird.
Die Schwimm-Container eignen sich für einen mobilen Einsatz sowie für einen festen Standort. Mit einem Sattelzug werden die mobilen Pools, die neben einem Schwimmbecken auch mit Umkleide, Duschen und Toiletten ausgestattet sind, bedarfsorientiert in den Kommunen aufgestellt, um dort in kurzer Zeit eine hohe Zahl zusätzlicher Wassergewöhnungs- und Schwimmkurse anbieten zu können.
1 Million Euro mehr für Übungsleiter-Offensive
Ohne Personal keine zusätzlichen Schwimmangebote! Deshalb: Übungsleiteroffensive und die Ausbildung von Schwimmtrainerinnen und Schwimmtrainern! Ohne das notwendige Personal kann kein Kind angeleitet werden! Deshalb wird parallel zur Beschaffung zusätzlicher Wasserflächen die Ausbildung zusätzlicher Übungsleiterinnen und Übungsleiter angestoßen.
1 Million mehr für Bewegungsoffensive
Um den negativen Auswirkungen von Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, werden wir eine landesweite Bewegungsoffensive initiieren. Die Corona-Pandemie hat den Bewegungsmangel bei Kindern in Deutschland verschärft. Mit dem Maßnahmenpaket wollen wir Kinder in Bewegung bringen und mit Blick auf den gebundenen Ganztag ab 2026 einen Grundstein zur Entstehung nachhaltiger Partnerschaften legen.
In den letzten beiden Jahren hat der Sport aufgrund der Corona-Pandemie weitreichende Opfer bringen müssen. Sportliche Großveranstaltungen mussten abgesagt, zeitweilige Einschränkungen der sportlichen Aktivitäten und sportlichen Wettbewerbe hingenommen werden. Wir stehen an der Seite des Sports und arbeiten auch weiterhin gemeinsam mit unseren Sportvereinen und -verbänden an der Fortschreibung der Erfolgsgeschichte des Sports im Sportland Nr.1 Nordrhein-Westfalen.
Qulle: LSB NRW
Foto: LSB NRW/ Andrea Bowinkelmann
Vereinsunterstützung für den Restart und für Digitales
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
das Jahr ist noch jung, weshalb wir allen auf diesem Weg zunächst noch ein erfolgreiches und positives 2023 wünschen.
Nachdem im vergangenen Jahr leider einige negative Nachrichten die Arbeit in den Vereinen beeinträchtigt haben, startet dieses Jahr zumindest in Bezug auf die Vereinsförderung mit wahrlich positiven Entwicklungen.
Und auch wenn dieses Schreiben für den ein oder anderen trocken sein mag, bieten sich hier einige Möglichkeiten für unsere Vereine Geld für die Vereinsarbeit zu erhalten.
Ihr erhaltet diese Mail, weil ihr in der Bestandserhebung des LSB NRW als Kontakt bzw. Funktionsträger angegeben seid. Sofern die Nachricht für euch selbst nicht von Bedeutung, leitet Sie bitte an den Vereinsvorstand weiter.
Förderung digitaler Ausstattung – 30 Mio. € für den Breitensport
Computer, Monitore, Laptops, Videokonferenzsystem. All das wird von Vereinen benötigt, ist aber oft veraltet oder aus den Haushaltsmitteln nicht zu stemmen. Genau hier setzt ein aktuelles Förderprogramm des Landes NRW zur Förderung des Breitensports über 30 Mio. € (!!) an, mit dem Sportvereine Anschaffungen im Bereich Digitalisierung voll finanziert bekommen können. Die Förderung steht dem organisierten Sport nur im Jahr 2023 zur Verfügung.
Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Schwimmbäder, Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.
Da es sich hier um über die EU bereit gestellte Mittel handelt, ist schnelles und koordiniertes Handeln nötig.
Die Antragstellung der Vereine erfolgt beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund und ist ab dem 26.01.2023 möglich. An diesem Tag werden auf der Webseite des Landessportbundes die Antragsunterlagen veröffentlicht.
Zeit für die Antragstellung ist bis spätestens zum 10.03.2023. Die Bewilligung (Weiterleitungsvertrag) durch Stadt- oder Kreissportbund erfolgt bis zum 10.07.2023. Beendet sein muss die Investition bis zum 15.09.2023. Zu diesem Zeitpunkt muss auch der Verwendungsnachweis des Vereins beim Stadt- oder Kreissportbund eingegangen sein. Danach erfolgt die Auszahlung an den Verein. Der Eigenanteil erstreckt sich also maximal auf die ggfs. nötigen Kosten der Vorfinanzierung.
Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen hat das Land NRW dies für die Vereine relativ einfach gestaltet. Auch wenn die Möglichkeit der Antragstellung erst am 26.01. beginnt, könnt bzw. solltet ihr jetzt schon in die Überlegungen/Planungen einsteigen.
Der LSB hat alle relevanten Infos sowie ein Anfrageformular zum Förderprogramm auf seiner Homepage bereitgestellt. Bitte nutzt die dortigen Informationen und Möglichkeiten und seht gegenwärtig von direkten Anfragen beim LSB oder eurem Sportbund vor Ort ab. Dort ist man aktuell damit beschäftigt, das Förderverfahren für die rd. 18.000 Vereine abzubilden, was bei den kurzen Vorlauffristen eine große Herausforderung darstellt. Sobald das steht, werdet ihr auf allen Kanälen weitere Informationen erhalten.
Nutzt diese Chance, euren Verein umfassend zu digitalisieren. Eine solche Fördermöglichkeit wird es in diesem Umfang künftig wahrscheinlich nicht mehr geben.
„ReStart – Sport bewegt Deutschland“
Auch auf Bundesebene eröffnet sich aktuell eine Fördermöglichkeit für Sportvereine. Mit 25 Mio. € unterstützt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 die Vereinsarbeit. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Die zweite Säule dieses Programms richtet sich explizit an Sportvereine. Unter dem Motto „Sporttage sind Feiertage“ können 4.000 Vereine jeweils 1.000 € für Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte erhalten, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich. Die Antragsfrist läuft auch hier ab dem 26.01.2023!
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart
Ebenfalls über das Restart-Programm gefördert werden Sportvereinschecks, die von Einzelpersonen als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in Höhe von 40 € in Sportvereinen eingelöst werden können. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.
Macht euch dieses Angebot zu nutzen, um neuen Mitglieder zu gewinnen oder alte zurückzuholen. Um öffentlichkeitswirksam in eurer Region darüber berichten zu können gibt es fertige Werbemittel, Layoutvorlagen und einen Bilderpool in einer entsprechenden Toolbox des DOSB.
Wir hoffen, dass diese Unterstützung euch allen dabei hilft, eure Vereinsangebote und Vereinsarbeit noch breiter und besser aufzustellen und dieser Jahresauftakt ein gutes Omen für ein großartiges Sportjahr 2023 ist.
Wir werden euch auf unserer Homepage und in den sozialen Medien weiter über die aktuellen Entwicklungen in diesen Bereichen auf dem Laufenden halten. Bitte schaut dort regelmäßig rein.
In diesem Sinne wünschen wir allen ein schönes Wochenende und bis demnächst am Beckenrand
Claudia Heckmann Karl-Heinz Dinter
Präsidentin Vizepräsident Finanzen
Elke Struwe Frank Rabe
Vizepräsidentin Bildung Generalsekretär
30 Mio. € für den Breitensport
Schnelles Handeln ist gefragt!
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
das Jahr ist noch jung, weshalb wir allen auf diesem Weg zunächst noch ein erfolgreiches und positives 2023 wünschen.
Nachdem im vergangenen Jahr leider einige negative Nachrichten die Arbeit in den Vereinen beeinträchtigt haben, startet dieses Jahr zumindest in Bezug auf die Vereinsförderung mit wahrlich positiven Entwicklungen.
Und auch wenn dieses Schreiben für den ein oder anderen trocken sein mag, bieten sich hier einige Möglichkeiten für unsere Vereine Geld für die Vereinsarbeit zu erhalten.
Ihr erhaltet diese Mail, weil ihr in der Bestandserhebung des LSB NRW als Kontakt bzw. Funktionsträger angegeben seid. Sofern die Nachricht für euch selbst nicht von Bedeutung, leitet Sie bitte an den Vereinsvorstand weiter.
Förderung digitaler Ausstattung – 30 Mio. € für den Breitensport
Computer, Monitore, Laptops, Videokonferenzsystem. All das wird von Vereinen benötigt, ist aber oft veraltet oder aus den Haushaltsmitteln nicht zu stemmen. Genau hier setzt ein aktuelles Förderprogramm des Landes NRW zur Förderung des Breitensports über 30 Mio. € (!!) an, mit dem Sportvereine Anschaffungen im Bereich Digitalisierung voll finanziert bekommen können. Die Förderung steht dem organisierten Sport nur im Jahr 2023 zur Verfügung.
Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Schwimmbäder, Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.
Da es sich hier um über die EU bereit gestellte Mittel handelt, ist schnelles und koordiniertes Handeln nötig.
Die Antragstellung der Vereine erfolgt beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund und ist ab dem 26.01.2023 möglich. An diesem Tag werden auf der Webseite des Landessportbundes die Antragsunterlagen veröffentlicht.
Zeit für die Antragstellung ist bis spätestens zum 10.03.2023. Die Bewilligung (Weiterleitungsvertrag) durch Stadt- oder Kreissportbund erfolgt bis zum 10.07.2023. Beendet sein muss die Investition bis zum 15.09.2023. Zu diesem Zeitpunkt muss auch der Verwendungsnachweis des Vereins beim Stadt- oder Kreissportbund eingegangen sein. Danach erfolgt die Auszahlung an den Verein. Der Eigenanteil erstreckt sich also maximal auf die ggfs. nötigen Kosten der Vorfinanzierung.
Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen hat das Land NRW dies für die Vereine relativ einfach gestaltet. Auch wenn die Möglichkeit der Antragstellung erst am 26.01. beginnt, könnt bzw. solltet ihr jetzt schon in die Überlegungen/Planungen einsteigen.
Der LSB hat alle relevanten Infos sowie ein Anfrageformular zum Förderprogramm auf seiner Homepage bereitgestellt. Bitte nutzt die dortigen Informationen und Möglichkeiten und seht gegenwärtig von direkten Anfragen beim LSB oder eurem Sportbund vor Ort ab. Dort ist man aktuell damit beschäftigt, das Förderverfahren für die rd. 18.000 Vereine abzubilden, was bei den kurzen Vorlauffristen eine große Herausforderung darstellt. Sobald das steht, werdet ihr auf allen Kanälen weitere Informationen erhalten.
Nutzt diese Chance, euren Verein umfassend zu digitalisieren. Eine solche Fördermöglichkeit wird es in diesem Umfang künftig wahrscheinlich nicht mehr geben.
„ReStart – Sport bewegt Deutschland“
Auch auf Bundesebene eröffnet sich aktuell eine Fördermöglichkeit für Sportvereine. Mit 25 Mio. € unterstützt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 die Vereinsarbeit. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Die zweite Säule dieses Programms richtet sich explizit an Sportvereine. Unter dem Motto „Sporttage sind Feiertage“ können 4.000 Vereine jeweils 1.000 € für Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte erhalten, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich. Die Antragsfrist läuft auch hier ab dem 26.01.2023!
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart
Ebenfalls über das Restart-Programm gefördert werden Sportvereinschecks, die von Einzelpersonen als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in Höhe von 40 € in Sportvereinen eingelöst werden können. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.
Macht euch dieses Angebot zu nutzen, um neuen Mitglieder zu gewinnen oder alte zurückzuholen. Um öffentlichkeitswirksam in eurer Region darüber berichten zu können gibt es fertige Werbemittel, Layoutvorlagen und einen Bilderpool in einer entsprechenden Toolbox des DOSB.
Wir hoffen, dass diese Unterstützung euch allen dabei hilft, eure Vereinsangebote und Vereinsarbeit noch breiter und besser aufzustellen und dieser Jahresauftakt ein gutes Omen für ein großartiges Sportjahr 2023 ist.
Wir werden euch auf unserer Homepage und in den sozialen Medien weiter über die aktuellen Entwicklungen in diesen Bereichen auf dem Laufenden halten. Bitte schaut dort regelmäßig rein.
In diesem Sinne wünschen wir allen ein schönes Wochenende und bis demnächst am Beckenrand
Claudia Heckmann Karl-Heinz Dinter
Präsidentin Vizepräsident Finanzen
Elke Struwe Frank Rabe
Vizepräsidentin Bildung Generalsekretär
Bleiben Sie zuversichtlich!
Frank Rabe
Generalsekretär
Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)
Ausschreibungsheft
Das Ausschreibungsheft 2023 ist ONLINE.
Das Ausschreibungsheft wird ständig aktualisiert und veröffentlicht.
(U.M.)
Quelle:IVZ (Ibbenbürener Volkszeitung) vom 15.01.25
Kaderbewerbung

Kaderbewerbung 2024/2025 sind noch bis zum 25.08.2024 möglich, bitte verwerndet hierfür folgenden Link: https://forms.office.com/e/JgffnbwL3P
Dein Sportlerehrenamt

Der LSB unterstützt euch bei einer Überraschung für engagierte Ehrenamtler*innen in euren Vereinen.
Beginn der zweiten Runde: 26.08.2024
Die Vergabe der Überraschungspakete geschieht wie bisher nach dem Windhund-Prinzip.
Für weitere Details und Nominierung geht bitte auf den folgenden Link: https://www.sportehrenamt.nrw/das-mitmach-portal/sportehrenamt-ueberrascht
Dein Sportlerehrenamt

Der LSB unterstützt euch bei einer Überraschung für engagierte Ehrenamtler*innen in euren Vereinen.
Beginn der zweiten Runde: 26.08.2024
Die Vergabe der Überraschungspakete geschieht wie bisher nach dem Windhund-Prinzip.
Für weitere Details und Nominierung geht bitte auf den folgenden Link: https://www.sportehrenamt.nrw/das-mitmach-portal/sportehrenamt-ueberrascht